Führerscheinakte

Führerscheinakte

Die Führerscheinakte wird von der Führerscheinstelle ihres Wohnortes geführt. Da wird alles an Papier gesammelt,  was in Zusammenhang mit ihrem Führerschein entstanden ist. Nach alter deutscher Behördentradition ist da noch nix elektronisch, sondern immer noch auf Papier. Angelegt wird ihre Akte zum Zeitpunkt des allerersten Führerscheinantrages. Wenn sie zwischendurch mal umgezogen sein sollten, wird die Akte an den aktuellen Wohnort weitergeschickt.

Führerscheinakte, was ist das eigentlich?
Was sieht der MPU-Gutachter?
Aktenbereinigung
Das ist alles in der Akte drin
Akteneinsicht

Führerscheinakte, was ist das eigentlich?

Wie es sich gehört werden in der Akte ausnahmslos alle wichtigen und unwichtigen Schriftstücke aufbewahrt, die in Zusammenhang mit ihrem Führerschein entstanden sind. Die werden da fleißig gesammelt und aufgehoben und im Normalfall auch nicht vernichtet. Das gilt auch für die Unterlagen zu bereits verjährten Delikten, es wird meist nichts automatisch weggeworfen.

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Was sieht der MPU-Gutachter

Na eigentlich alles was in ihrer Akte drin ist und sich über die Jahre angesammelt hat. Bei einer MPU wird immer die Führerscheinakte im Original an die Begutachtungsstelle geschickt. Ich hatte als Gutachter schon Akten in der Hand, in denen Unterlagen aus 1957 drin waren.

Natürlich gelten für den Gutachter auch die gesetzlichen Verjährungsfristen und alles was verjährt ist, darf er nicht verwerten. Aber stellen sie sich mal vor, es kommt jemand zu ihnen und sagt, er sei nur einmal im Leben mit Alkohol im Verkehr aufgefallen. Sie wissen aber aus der Akte dass er vor 15 oder mehr Jahren bereits 3 mal wegen Alkoholfahrten verurteilt wurde. Sie dürfen das dann natürlich nicht verwerten. Es ist aber gar nicht so leicht, was zu wissen und es mit Absicht zu „vergessen“  (nicht zu verwerten). Was zu wissen und zu wissen, dass man es eigentlich nicht weiß gibt einen ganz schönen Knoten im Gehirn oder?

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Aktenbereinigung

Sie können aber auf Antrag bei der Führerscheinstelle ihre Akte bereinigen lassen. Dann wird tatsächlich alles, was verjährt ist, aus der Akte entfernt. Dann liegt in der Akte aber ein Vermerk, dass Aktenseite 1- XXX wegen Zeitüberschreitung (Verjährung) vernichtet wurden. Und wenn das XXX tatsächlich dreistellig ist, weiß der Gutachter dass da zwar mal mehr als 100 Seiten waren, aber nicht, was war.

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Das ist alles in der Akte drin

  • Anträge auf Ausstellung des Führerscheins oder Erweiterungen (z.B. LKW, Taxischein)
  • Vermerke über Führerscheinerteilungen und Entzüge
  • Auszüge aus dem Verkehrszentralregister (Punkte)
    Immer dann wenn sich was tut (Antrag auf Wiederteilung nach Entzug, Erweiterung…) wird von der Führerscheinstelle ein aktueller Auszug angefordert. So kann es passieren, das mehrere, auch ältere mit längst verjährten Delikten in Ihrer Akte ist.
  • BZR-Auszug (Führungszeugnis) Belegart O.  Wie beim Verkehrszentralregister, immer wenn sich was tut (s.o.) wird ein aktuelles Führungszeugnis angefordert.
    Achtung! Im Führungszeugnis für den privaten Gebrauch werden Delikte mit einer Strafe von weniger als 90 Tagessätzen nicht aufgeführt. Diese Beschränkung gilt für die Führerscheinstelle nicht, da steht alles drin.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    Hier werden i.d.R. alle in den letzten 4 Jahren gelaufenen Verfahren und Ermittlungsverfahren (auch wenn diese eingestellt wurden) aufgeführt. Manchmal „landen“ dann auch Vernehmungsprotokolle (z.B. in Zusammenhang mit Drogenbesitz oder bei Gewaltdelikten wie Körperverletzung..) in der Führerscheinakte.
  • Strafbefehle, Gerichtsurteile, Widerspruchsverfahren
    Vor allem wenn sie in Zusammenhang mit dem Führerschein oder Drogen stehen. Aber auch bei Aggressionsdelikten (Körperverletzung, häusliche Gewalt.. ) sind i.d.R die Strafbefehle, Urteile und der Schriftverkehr von Widersprüchen (Anwaltsschreiben, Antworten der Behörde..) in der Führerscheinakte.
  • Frühere MPU-Gutachten
    Immer dann wenn sie ein MPU-Gutachten bei der Führerscheinstalle abgeben, wird dies zum Teil ihrer Führerscheinakte
  • Vermerke über Aktenrücksendung von einer MPU-Stelle:
    Immer dann, wenn ihre Akte an eine MPU-Stelle verschickt wurde und von da zurückgekommen ist, befindet sich ein entsprechender Vermerk über die Aktenrücksendung in ihrer Akte, auch wenn das Gutachten nicht abgegeben wurde (d.h. der Gutachter sieht, wo ihre Akte überall schon war, aber nicht was da passiert ist)

Das ganze hört sich jetzt viel dramatischer an als es meistens ist. Keine Panik, nur wenn man viel angestellt hat entsteht auch viel Papier. Wenn man lediglich einmal mit Alkohol oder Drogen aufgefallen ist oder außer einem vollen Punktekonto sonst nicht aufgefallen ist, ist außer einem Strafbefehl bzw. einer Auflistung der Verkehrsauffälligkeiten nichts weiter in der Akte.

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Akteneinsicht:

Bei den meisten Führerscheinstellen können Sie einen Termin vereinbaren und Einsicht in Ihre Akte nehmen. Da es alles Originale sind, ist immer ein Mitarbeiter der Führerscheinstelle dabei, nicht das sie Aktenseiten „verschwinden“ lassen. In dem meisten Fällen darf man sich (gegen Gebühr) auch Kopien von der Akte machen.

Ihr Anwalt bekommt natürlich auch immer auf Antrag Akteneinsicht, der kann sich die Akte sogar zuschicken lassen.

Jedem der sich mit sowas gar nicht auskennt empfehle ich, zur Akteneinsicht jemanden „Sachkundigen“ als Hilfe mitzunehmen. Oder aber sich vorher Informationen einzuholen, auf was man bei der Akteneinsicht schauen soll. Es ist manchmal gar nicht so einfach, wichtiges von unwichtigem zu unterscheiden, da in der Akte jeder „Papierschnipsel“ aufgehoben wird. Ich berate sie im Zweifelfall gerne.

Ich selber schaue mir ihre Führerscheinakte zumeist nur in komplizierten Fällen an oder wenn unklar ist, was da so alles drin ist.
In den meisten Fällen ist es eher unproblematisch und ziemlich klar, was da drin ist und die wichtigen Sachen haben Sie auch selber zuhause (Strafbefehl), oder können es selber beantragen (aktueller Puntestand, im amtsdeutsch Fahreignungsregisterauszug FAER). Ich vertraue ihnen und ihren Angaben zur Vorgeschichte, sie haben sie ja selbst erlebt und ich stehe sowieso unter Schweigepflicht. Also warum sollten sie mir was verheimlichen?

Außerdem erhalten sie bei der MPU-Anordnung von ihrer Führerscheinstelle ein Schreiben, in dem die Gründe für die MPU-Anordnung stehen. Und wenn die Behörde sauber arbeitet, ist da alles Relevante aufgelistet.

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