Sperrfristverkürzung

Sie sind das erste Mal mit Alkohol im Verkehr aufgefallen und die Promillezahl lag unter 2,00 ‰?

In Baden-Württemberg gibt es eine Regelung des Justizministeriums, die Ihnen ermöglicht, durch eine Schulungsmaßnahme den Führerschein bis zu 3 Monate vor Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist wieder zu bekommen.

In Zusammenarbeit mit der AvS Freiburg biete ich Ihnen eine anerkannte Maßnahme in Form von Einzelgesprächen zur Sperrzeitverkürzung an.

Je nach Promillezahl und Situation besteht die Maßnahme aus einem Vorgespräch und 3-9 Einzelsitzungen innerhalb von mindestens 14 Tagen. Aufgrund der Anerkennung durch das Justizministerium Baden-Württemberg können Sie mit dadurch den Führerschein um bis zu 3 Monate früher zurückbekommen.

Voraussetzungen:

  • Ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid (Strafbefehl oder Urteil)
  • Sie  sind in den letzten 10 Jahren nicht wiederholt mit Alkohol im Verkehr aufgefallen (bei Ordnungswidrigkeiten mit 0,5-1,09‰ nicht innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • Sie haben keine weiteren schwerwiegenden Strafrechtsdelikte
  • Sie haben nicht zu viele Punkte in Flensburg (i.d.R. vor der Trunkenheitsfahrt weniger als 5 Punkte, Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Führerscheinstelle nach)
  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich können Sie auf eigenes Risiko schon vorher mit der Schulungsmaßnahme beginnen, genaueres klären wir im Erstgespräch
  • Bei mehr als 1,6 Promille brauchen Sie eine positive MPU

Mit der Teilnahmebescheinigung können Sie dann mit einem formlosen Schreiben direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (die ersehen Sie aus dem Strafbefehl/Urteil) die Sperrfristverkürzung beantragen und 3 Monate früher wieder Auto fahren (Genaueres dazu klären wir in den Sitzungen).

Ihre Vorteile:

  • Kein Warten auf die nächste Gruppe
  • Individuelle Terminvereinbarung
  • kein Terminverschiebungsrisiko, wenn wegen zu geringer Teilnehmerzahl eine Gruppe nicht zustande kommt

Interessiert? Einzelheiten erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite. Oder rufen Sie mich einfach an!

Bei 2 und mehr Promille ist eine Sperrzeitverkürzung nur noch im besonderen Einzelfall und per ausführlichem Einzelantrag bei Gericht möglich. Ich berate Sie dazu gerne.

Rahmenbedingungen und weitere Erläuterungen:

Sie sind mit unter 1,6 Promille aufgefallen:

  • In einem Vorgespräch und 3 bis 5 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen
  • Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer wird die Stundenzahl
  • Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen
  • Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage
  • Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen

Sie sind mit 1,6 bis 1,99 Promille aufgefallen:

  • In einem Vorgespräch und 6 bis 9 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen
  • Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer ist die Stundenzahl
  • Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen
  • Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung muss der Führerscheinstelle eine positive MPU vorliegen (sonst bekommen Sie keine)
  • Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen

Eine endgültige Garantie über die Sperrzeitverkürzung kann ich Ihnen zwar nicht geben, da darüber letztendlich das Gericht entscheidet. (Eine Ablehnung nach der Teilnahme an einer anerkannten Maßnahme ist mir in meinen vielen Jahren Kurstätigkeit zwar nicht bekannt geworden, aber im deutschen Rechtssystem gilt der Grundsatz der unabhängigen richterlichen Entscheidung). Durch die Zulassung der Maßnahme der AvS Freiburg  durch das Justizministerium haben Sie aber auf jeden Fall die größtmögliche Sicherheit, den Führerschein 3 Monate früher zu bekommen. Genaueres zum Verfahren finden Sie unter VwV Nachschulung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und bekommen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. Sie dient dazu, die Teilnahmevoraussetzungen (Ersttäter, keine weiteren erheblichen Straftaten, Punktestand) zu überprüfen und  dass keine Bedenken gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen
  • Die Führerscheinstelle braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen ab Antragstellung, bis Sie die Bescheinigung erhalten.
  • Wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr aufgefallen sind, müssen Sie für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine positive MPU vorlegen
  • Ab 2 Promille bekommen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr
  • Eine Teilnahmebescheinigung kann grundsätzlich erst bei Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden

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