!! Achtung Gesetzesänderung !!
Seit dem 01.05.2014 ist das neue Punktesystem in Kraft. Dadurch hat sich auch die Möglichkeit zum Punkteabbau geändert. Die bisherige verkehrspsychologische Beratung, mit der Sie freiwillig 2 Punkte abbauen konnten, gibt es in der früheren Form nicht mehr!
Aber: Wenn Sie nach dem neuen Punktesystem unter 6 Punkte haben, können sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Wer mehr als 6 Punkte hat, kann keine Punkte mehr abbauen! Also: Rechtzeitig an den Punkteabbau denken!
Ausführliche Informationen zum neuen Punktesystem (Fahreignungsregister) finden Sie hier.
Wie sieht das aus?
Das neue Fahreignungsseminar besteht aus 2 Teilen:
- Einem verkehrspädagogischen Teil in Form von 2 Terminen à 90 Minuten in einer Kleingruppe (max. 6 Teilnehmer) bei einer Fahrschule
- Einem verkehrspsychologischen Teil, bestehend aus 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen.
Nur wer beides macht und die von der Fahrschule und vom Psychologen gemeinsam unterschriebene Bescheinigung 2 Wochen nach Seminarende bei der Führerscheinstelle abgibt, bekommt 1 Punkt Rabatt!
Wie läuft das konkret ab?
Sinnvollerweise sollte man den verkehrspädagogischen Teil (Fahrschule) als erstes machen. Es ist aber nicht konkret vorgeschrieben, so dass Sie den verkehrspsychologischen Teil auch als erstes machen können.
Ich kann Ihnen den verkehrspsychologischen Teil anbieten. Falls Sie noch keine Fahrschule für den verkehrspädagogischen Teil gefunden haben, kann ich Ihnen dabei gerne weiterhelfen.
Kosten: 330 Euro
Detaillierte Informationen:
Ziel Maßnahme:
In der Beratung sollen Ursachen und Hintergründe ihrer Verkehrsverstöße aufgeklärt und Möglichkeiten zur Vermeidung auffälligen Verhaltens erarbeitet werden. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt ganz wesentlich von Ihrer Mitwirkung und Ihrer Bereitschaft ab, eigene Verhaltensweisen in Frage zu stellen, neue Verhaltensweisen zu erarbeiten und in die Praxis umzusetzen. Je offener sie dem Berater entgegentreten und je mehr Sie sich in den Beratungsprozess einbringen, desto erfolgreicher wird die Maßnahme für Sie werden.
Eine detaillierte Darstellung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maßnahmeninhalte finden Sie hier.