Neu: Sperrfristverkürzung

In Baden-Württemberg gibt es eine Regelung, dass Sie durch die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme nach einer Trunkenheitsfahrt den Führerschein bis zu 3 Monate früher bekommen können. In Kooperation mit den Kollegen der AvS Freiburg kann ich Ihnen ab sofort eine vom Justizministerium zugelassene Einzelmaßnahme zur Sperrfristverkürzung anbieten. Genaueres zur behördlichen Regelung in Baden-Württemberg finden Sie unter VwV Nachschulung.

Je nach Situation und Promillezahl können sie in 4-10 Einzelstunden mit dieser Maßnahme Ihre Sperrzeit um bis zu 3 Monate verkürzen. Weiteres zu den Rahmenbedingungen und Teilnahmevorraussetzungen erfahren Sie auf der Seite Sperrfristverkürzung… oder rufen Sie mich an.