Abstinenzbelege

Hört sich eigentlich ganz einfach an, ist bei genauerem Hinsehen aber doch etwas komplexer. Darum habe ich das Thema in verschiedene Abschnitte gegliedert:

1. Was sagen Abstinenzbelege aus und wozu dienen sie?
2. Wie sicher sind Abstinenzbelege?
3. Wodurch kann ein auffälliges Screening verursacht werden?
4. Haaranalyse oder Urinscreenings?
5. Durchführungsbestimmungen (CTU-Kriterien)
6. Wann wird was wie lange gefordert.
7. Abstinenznachweis und ärztlich verordnete Medikamente
8. Kreatininwert beim Urinscreening
9. Anbieter

1. Was sagen Abstinenzbelege aus und wozu dienen sie?

Eine spannende Frage. Sie sind formal gesehen ein Beleg dafür, dass derjenige, der sie vorlegt (sofern Sie den unten unter 5. beschriebenen CTU-Kriterien entsprechen und unauffällig waren), für den bescheinigten Zeitraum keine der überprüften Substanzen (Drogen, Alkohol oder Medikamente) konsumiert hat. Sie sollen dazu dienen, die Stabilität einer Verhaltensänderung und die Verzichtsfähigkeit zu dokumentieren.

Aus der Suchttherapie und der Suchtforschung weiß man, dass die Rückfallgefahr in der ersten Zeit nach einer Therapie (bis zu 50 Prozent innerhalb des ersten Jahres nach Therapie) am höchsten ist. Das gilt auch dann, wenn es sich nicht um eine Sucht und Suchttherapie handelt. Jeder kennt das, wenn man was Neues gelernt hat, ist gerade am Anfang in der „Einübungsphase“ die Fehlerhäufigkeit am höchsten.

Soweit zumindest mal die Theorie. Prognosen haben aber immer ein bisschen was mit Wahrsagerei und Glaskugellesen zu tun, denn wer kann schon in die Zukunft schauen? Ob es sich um den Wetterbericht für morgen, die Börsenentwicklung, die Lottozahlen oder Abstinenzbelege handelt, die Zukunft ist nie 100% vorhersehbar. Aber je mehr Daten man aus der Vergangenheit hat und je mehr man weiß, was womit zusammenhängt, umso genauer kann man etwas Zukünftiges vorhersagen.

Ob in der Praxis die Dauer der Abstinenzbelege eine Aussage über die langfristige Stabilität bzw. die Wiederauffälligkeitswahrscheinlichkeit machen, ist meiner Kenntnis nach bisher für den Bereich Fahreignung noch nie wissenschaftlich genau untersucht worden. Mir ist keine Vergleichsstudie über Rückfallhäufigkeiten mit oder ohne Abstinenzbelege bekannt. Wäre doch mal ein spannendes Forschungsthema.

Aber warum werden Sie trotzdem gemacht?
Naja, das Gegenteil dass Sie nichts aussagen, ist auch nicht bewiesen. Außerdem sind sie eher einfach zu machen und besser als nichts. Sie dienen allen der Gewissensberuhigung. Der Führerscheinstelle und dem Gutachter, da sie nicht nur darauf angewiesen sind, ihnen ihre Veränderung und den Substanzverzicht einfach nur zu Glauben, sondern sie haben ein Papier was dafür spricht. Ihnen, weil sie nicht mehr nur auf ihr Wort angewiesen sind, sondern ihre Veränderung dokumentieren können.
Und, natürlich dem Screeninganbieter, weil der damit auch Geld verdient. Ohne hier jetzt jemandem Abzocke unterstellen zu wollen, wie immer, wenn der, der nachher beurteilt (Die Begutachtungsstelle) an der Kontrolle verdient (Screenings) bleibt immer ein kleines „Geschmäckle“ zurück. Naja stimmt, es gibt auch andere Anbieter als nur die Begutachtungsstellen.

Das Problem, das Screenings aber im Endeffekt genaugenommen nur eine Aussage darüber machen was ich tue bzw. in der Vergangenheit getan habe, nicht aber darüber, was ich denke, und tun werde, lässt sich nicht aus der Welt schaffen (Frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern…Wartet nur bis ich die Screenings rum hab..).

Abstinenzbelege sind da wo sie hinpassen natürlich trotzdem gut, wichtig und sinnvoll. Aber nicht immer und überall. Manchmal habe ich den Eindruck, dass sie teilweise inflationär ohne vorher genau über den Sinn Nachzudenken durchgeführt werden. Genaueres dazu finden Sie bei 6. Wann wird was wie lange gefordert.

Bevor sie sich auf Gerüchte, vage Aussagen von Führerscheinstellen, Begutachtungsstellen (die darf sie genau genommen leider nicht beraten), aus dem Internet, Bekannten oder sonst woher verlassen, informieren sie sich genauer was in Ihrem Fall sinnvoll ist. Rufen sie an, ich kenne die Kriterien und Richtlinien und berate sie gerne.

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2. Wie sicher sind Abstinenzbelege?

Wo gibt es denn bei so was 100% Sicherheit? Klar, wenn man es darauf anlegt kann man immer versuchen zu schummeln. Das gilt natürlich auch für Abstinenzbelege, weil eine lückenlose Überwachung einfach nicht möglich (und auch nicht angemessen) ist.

Und dann gibt es da noch Messfehler und Grenzwerte. Da Abstinenzbelege ja Messen im Nanogrammbereich heißt, kommt man irgendwo an die technischen Nachweisbarkeitsgrenzen. Viele der Substanzen (Alkohol, Benzodiazepine, Opiate) kommen entweder auch natürlich oder z.B. in vom Arzt verschriebenen Medikamenten vor, weswegen es dann Grenzwerte gibt.

Das hilft ihnen aber alles nicht wirklich weiter, weil von einer ausreichenden Nachweisbarkeitssicherheit und -Genauigkeit ausgegangen wird. Durch die CTU-Kriterien (siehe 5.) versucht man, die Manipulationsmöglichkeiten und Fehlerquellen so klein wie möglich zu gestalten.

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3. Wodurch kann ein auffälliges Screening verursacht werden?

Wie ist das mit Passivkonsum, Aufnahme über die Haut durch Hanfshampoo oder einreiben mit alkoholhaltigen Essenzen oder durch Lebensmittel?

Im Zweifelfall stellt sich immer die Frage, woher kommt der auffällige Befund? Klar, für den Gutachter bei der MPU ganz einfach zu lösen: Sie sind in der Beweispflicht und müssen belegen, dass sie nichts konsumiert haben. Wenn sie nicht zweifelfrei (z.B. durch ein Rezept bzw. ärztliches Attest) Nachweisen können, woher die fragliche Substanz kommt, muss der Gutachter zu ihren Lasten von Konsum ausgehen.

Passivkonsum von Cannabis:
Dazu gibt es uneinheitliche Ergebnisse, die einen sagen es geht, die anderen das Gegenteil. Ich vermute mal die Wahrheit liegt in der Mitte und die Ergebnisse hängen stark von der Rauchkonzentration im Raum ab. D.h., wenn durch Passivkonsum ein positiver Befund entsteht, liegt die Sichtweite im Raum unter 5 Meter (oder so ähnlich). Und selbst wenn es Passivkonsum gewesen sein sollte, haben sie ein weiteres Problem: Wie wollen sie dem Gutachter klarmachen, dass Sse ihr Leben verändert haben, wenn sie weiterhin mit Personen, die sich in ihrem Beisein „die Birne zurauchen“ ihre Freizeit verbringen?

Einreiben mit Alkohol, Hanfshampoo u. ä. (Gemeint ist die äußerliche Anwendung problematischer Produkte):
Theoretisch ist das möglich. Praktisch kenne ich keinen Versuch, bei dem es dadurch zu einem positiven Befund gekommen ist. Ob es das längerfristige Einreiben mit Alkohol oder die Benutzung Hanfhaltiger Kosmetika war. Ich kenne keinen konkreten Versuch der einem positiven Screening geführt hat.

Alkohol und Drogensubstanzen in Lebensmitteln:
Alle Angaben über unbewussten Konsum, Alkohol im Essig, im Sauerkraut oder in sonstigen Lebensmitteln wie Bananen helfen ihnen nicht und werden nicht akzeptiert. Gerade im Internet und über die Gerüchteküche hört man immer wieder sehr dubioses, was alles einen positiven Screeningbefund verursachen soll.

Einiges (wie z.B. Bananen essen, mit Alkohol einreiben) wurde auch von den Begutachtungsstellen konkret überprüft. Immer mit einem negativem Ergebnis. Und außerdem werden sie bei einem Kontrollprogramm auf diese (rein theoretischen) Risiken hingewiesen und sollten daher in der Lage sein, diese zu vermeiden. Der Gutachter geht davon aus, sie sind erwachsen und selbstverantwortlich genug, das hinzukriegen.

Zusammenfassend: Vergessen sie alle Argumente, ein auffälliges Screening geht immer zu ihren Lasten.

Wichtig: Es gibt aber tatsächlich Dinge wie z.B. der Verzehr von Mohn, die zu einem positiven Screening führen können. Deswegen erhalten sie vom Screeninganbieter ein Merkblatt, in dem sie darauf hingewiesen werden, worauf sie achten sollen. Lesen sie es genau durch und halten sich daran! Denn auch hier gilt: Dadurch dass sie im Vertrag und Merkblatt entsprechende Hinweise erhalten haben, gehört es zu Ihren Aufgaben, sich daran zu halten. Also lieber auf der Geburtstagsparty, im Restaurant oder wo auch immer Nachfragen, oder auf den Salat (oder was auch immer) verzichten, wenn sie sich nicht sicher sind, dass da kein Hanföl (oder Mohn oder Alkohol oder oder…) drin ist.

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4. Haaranalyse oder Urinscreenings?

Beides geht und beides ist und wird, wenn die Durchführungsbestimmungen eingehalten werden, anerkannt. Mit einer Haaranalyse kann man eine Abstinenz rückwirkend belegen, mit Urinscreenings immer nur aktuell.

Es gibt jedoch messtechnische Unterschiede:

Ein Urinscreening ist eine „Punktbeobachtung“, bei einer Haaranalyse wird ein Zeitraum überprüft. Aufgrund des natürlichen Vorkommens der fraglichen Substanzen in geringen Mengen muss man dann bei der Haaranalyse den unteren Grenzwert (wegen der zeitlichen Aufsummierung) etwas höher ansetzen als beim Urinscreening. D.H. theoretisch ist ein vereinzelter geringwertiger Konsum bei einer Haaranalyse schwerer nachweisbar und ein Urinscreening von daher genauer. Das gleicht sich aber dann dadurch aus, dass ein Screening halt nur eine punktuelle Messung ist, deshalb werden beide Methoden anerkannt.

Gutachter wissen aber um die Genauigkeitsprobleme und sehen daher lieber Urinscreenings.

Meine Empfehlung: Wenn es ihnen möglich ist, sollten sie ihre Abstinenz besser über Urinscreenings nachweisen.

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5. Durchführungsbestimmungen (CTU-Kriterien)

In den Begutachtungskriterien ist festgelegt, wer die Screenings durchführen kann und was dabei zu beachten ist:

  • Das untersuchende Labor muss nach Din 19027 für forensische Untersuchungen akkreditiert sein
  • Kurzfristige Terminvergabe (Sie bekommen max. 48 Std. vor dem Screening Bescheid)
  • Urinabgabe muss „unter Sicht“ (Damit man nicht schummeln kann) erfolgen
  • Ein auffälliger Befund muss mit einer zweiten Labormethode verifiziert werden
  • Es muss ein Vertrag über den Kontrollzeitraum und die Anzahl der Screenings gemacht werden (klar, den kann man ggf. auch verlängern)
  • Es muss einen abschließenden zusammenfasenden Bericht mit Angabe der Analysemethoden, der Grenzwerte, Auffälligkeiten, „Urlaubstage“ etc. geben
  • Der Bericht muss der MPU Stelle im Original mit Originalunterschrift vorgelegt werden (Fälschungsschutz)
  • Für jede Substanz (Alkohol, Cannabis, Kokain…) gibt es Grenzwerte die nicht überschritten sein dürfen
  • Bei Drogenscreenings muss grundsätzlich auf alle Drogen geprüft werden, egal womit man aufgefallen ist

Sie sehen, es gibt eine ganze Menge Vorschriften und Rahmenbedingungen die zu beachten sind. Daher macht es in der Regel keinen Sinn, einfach zum Hausarzt zu gehen und dort Screenings zu machen.

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6. Wann wird was wie lange gefordert.

Jetzt wird es wieder etwas komplizierter, weil es bei der Abstinenzdauer eigentlich immer auf den Einzelfall ankommt. Es gibt jedoch ein paar Eckpunkte an denen man sich orientieren kann.

Alkohol:

Bei Alkoholabhängigkeit wird in der Regel eine Abstinenzdauer von mind. einem Jahr gefordert. Abhängigkeit wird entweder über eine externe Diagnose belegt (Suchtberatungsstelle, Therapieeinrichtung, Arzt), oder die Gutachter kommen aufgrund der vorliegenden Daten (Promillezahl, ihre Angaben) zu einer klaren Abhängigkeitsdiagnose. Sollten sie schon vor einer Therapie eine längere Zeit abstinent gelebt haben, kann auch diese Zeit (wenn sie durch entsprechende Kontrollen belegt ist) auf die Abstinenzdauer angerechnet werden. Aber auch hier gilt: Die Abstinenzdauer sollte insgesamt über ein Jahr belegt werden können.

Alkoholmissbrauch: Wenn die Gutachter nicht zu einer klaren Abhängigkeitsdiagnose kommen, aber trotzdem eine Alkoholabstinenz fordern, wird es komplizierter. Hier wird dann in der Regel eine Abstinenzdauer von einem Jahr, mindestens jedoch ½ Jahr gefordert. Da kommt es dann immer auf den Einzelfall und das frühere Ausmaß der Problematik an, wie lange ein Abstinenznachweis gefordert wird.

Drogen:

Alles außer Cannabis zählt aus gutachterlicher Sicht zu den harten Drogen. D.h. in der Regel wird eine nachgewiesene Abstinenzdauer von einem Jahr gefordert. Ausnahme: Nur wenn es sich um einen „Neugier- oder Probierkonsum“ (wenige Male in eher geringer Menge) handelt, sind die Gutachter mit weniger zufrieden. Mindestnachweisdauer ist aber in jedem Fall ½ Jahr.

Cannabis nimmt hier eine gewisse Sonderstellung ein. Da kann der Begriff des Neugier- bzw. Probierkonsums etwas weiter gefasst werden und die Gutachter geben sich eher mal mit ½ Jahr Abstinenznachweis zufrieden. Aber auch hier gilt wieder: Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie das Konsummuster in der Vergangenheit aussah.

Tipp: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen sind Sie mit 1 Jahr Abstinenzbelegen immer gut beraten.

Mischkonsum: Wenn jemand nachweislich verschiedene Drogen konsumiert hat oder mit Drogen und Alkohol aufgefallen ist, geht der Fachmann von einem „polyvalenten Konsummuster“ aus. Das wird wegen der Gefahr der Problem-bzw. Suchtverlagerung eher kritisch gesehen und führt dann zumeist dazu, dass 1 Jahr Abstinenz gefordert wird.

Mein Empfehlung: Sie sehen, die erforderliche Abstinenzdauer ist ein komplexes Thema, es kommt immer auf den Einzelfall an. Hören sie nicht auf irgendwelche Gerüchteküchen, lassen sie sich gezielt und fundiert beraten. Ich helfe Ihnen gerne.

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7. Abstinenznachweis und ärztlich verordnete Medikamente

Wer krank ist oder starke Schmerzen hat, soll natürlich nicht auf Medikamente verzichten müssen. Aber während eines Abstinenzkontrollprogrammes sind gewisse Dinge zu beachten:

Allgemein:

Wenn Ihnen ihr Arzt Medikamente verordnet (manchmal geht es einfach nicht anders, weil z.B. Opiate nun mal zu den am besten wirkenden Schmerzmitteln gehören), ist das in Ordnung. Bringen Sie zum Screening dann am besten das Rezept und den Medikamentenbeipackzettel mit, das man sehen kann, was in welcher Dosis verordnet wurde. Es kostet dann zwar manchmal etwas extra, aber die Laboranalysen sind inzwischen zumeist genau genug um zu überprüfen, um genau welche Substanz und in welcher Konzentration es sich handelt. Die im Rezept verordnete oder etwas „illegales“.

Alkohol:

Beim Thema Alkohol sind Medikamente zumeist kein Problem. Es gibt zwar einige Medikamente, die  Alkohol enthalten (Alkohol ist ein leicht herzustellendes und preisgünstiges Lösungs- und Konservierungsmittel, hat aber mit der Medikamentenwirkung nichts zu tun). Die hierbei konsumierten Mengen sind zumeist (wenige Tropfen) unproblematisch.
Achten Sie aber besonders bei frei verkäuflichen Grippemitteln (z.B. Wick MediNait) auf Alkoholanteile. Auch bei homöopathischen oder pflanzlichen Mittel wird Alkohol gerne als Lösungs-und Konservierungsmittel verwendet.

Es gibt inzwischen aber alle Medikamente (oder ein anders genauso wirksames) ohne Alkohol…Fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker danach.

Drogen:

Hier wird es jetzt etwas komplexer. Starke Schmerzmittel (z.B. Zahnbehandlung, Rheuma, Bandscheibenbeschwerden) sind zumeist Opiathaltig (Heroin gehört z.B. auch zu den Opiaten). Auch manche Beruhigungsmittel und Psychopharmaka (z.B. Benzodiazepine) machen auf Dauer abhängig und stehen auf der „Drogenliste“.

Manchmal werden diese Mittel von abhängigen zeitweilig als Ersatzdrogen genommen (Rohypnol, Tiliden, Tramadol, Beruhigungsmittel auf Benzodiazepinbasis), um nur einige zu nennen) und gehören bei einem Drogenscreening daher zum „Standardsuchprogramm“.
Tipp: Wenn Sie während eines Abstinenzkontrollprogramms Medikamente verschrieben bekommen und nicht sicher sind, ob diese sich auf die Screenings auswirken, fragen Sie den verordnenden Arzt! Und wenn der nicht weiter weiß, können Sie sich gerne auch an mich wenden.

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8. Kreatininwert beim Urinscreening

Bei jedem Urinscreening wird der Kreatininwert mitbestimmt, der nicht unter 20mg/dl liegen darf. Wozu eigentlich?

Kreatinin ist eine Substanz, die bei verschiedenen Stoffwechselprozessen im menschlichen Körper anfällt und über den Urin ausgeschieden wird. Wenn jetzt jemand viel Flüssigkeit zu sich nimmt, muss auch diese wieder aus dem Körper raus… Dann wird der Urin stark Wasserhaltig, was sich dann auch auf den Kreatiningehalt (Verdünnungsgrad) auswirkt.

Da es sich bei den Abstinenzkontrollen um Laboranalysen im Nanogrammbereich handelt, lassen sich die fraglichen Substanzen bei hohem Verdünnungsgrad (Wasseranteil) im Urin nicht ausreichend sicher nachweisen.

Der Kreatininwert dient als „Gradmesser“ für den Verdünnungsgrad des Urins, Noch oben gibt es da keine Grenze, er darf (s.o.) nur nicht zu gering werden.

Tipp: In der Regel wird empfohlen, nach der Mitteilung des Screeningtermins bis zur Urinabgabe nicht mehr als 1-1,5l Flüssigkeit zu sich zu nehmen. (Klar, bei Nachtschicht im Sommer oder Arbeit im Freien in der Sonne nicht ganz einfach, vielleicht sogar zu wenig. Trinken Sie auf jeden Fall so viel, dass Sie nicht wegen Wassermangel „umfallen“)… Und direkt nach dem Screening können Sie wieder so viel (Wasser) trinken wie Sie wollen.

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9. Wer bietet die Screenings an:

  • Alle Träger von MPU-Begutachtungsstellen
  • Teilweise die örtlichen Gesundheitsämter (z.B. Göppingen), aber nur wenn man selber im entsprechenden Landkreis wohnt.
  • Entsprechend anerkannte medizinische Labore (Achten Sie darauf, dass eine forensische Akkreditierung vorliegt und die CTU Kriterien eingehalten werden, vgl. auch 5.).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre bzw. die Ihnen angebotenen Screenings formal korrekt sind: Fragen Sie, ich berate Sie gerne.

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